Laut Bundesberggesetz muss für ein Bergwerksvorhaben ein Rahmenbetriebsplan eingereicht werden. Dieser enthält allgemeine Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf. Aktuell liegt ein Rahmenbetriebsplan zum geplanten Bergwerk Tellerhäuser beim sächsischen Oberbergamt zur Prüfung vor. Wird dieser genehmigt, berechtigt das noch nicht zum Abbau der Ressourcen. Dafür ist unter anderem noch ein Hauptbetriebsplan notwendig.
Die aktuelle Fassung des fakultativen Rahmenbetriebsplanes für das Bergwerk Tellerhäuser steht hier zum Download bereit. Diese Fassung befindet sich derzeit in Überarbeitung und stellt keinen finalen Rahmenbetriebsplan dar.