Tellerhäuser

Das Projekt Tellerhäuser umfasst die Lagerstättenteile Hämmerlein und Tellerhäuser (Dreiberg, Zweibach). Diese stellen zusammengenommen eine der bedeutendsten Zinnressourcen der Welt dar.

Die Saxore hat im November 2019 einen Antrag auf Bewilligung nach §8 BBergG gestellt. Im August 2020 wurde dieser Antrag bewilligt.

Das Bewilligungsfeld befindet sich im Westerzgebirge zwischen Schwarzenberg und Oberwiesenthal.

Die Hauptwertstoffelemente sind Zinn, Zink, Indium und Eisen.

Seit dem Mittelalter wird in der Region Bergbau betrieben.

Die Lagerstätten

Kartengrundlage: © Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Darstellung auf der Grundlage von Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Die Projektphasen

Im Rahmen der bergrechtlichen Erlaubnis nach §7 BBergG wurden die Teillagerstätten Hämmerlein, Tellerhäuser, Breitenbrunn und Antonsthal im Erlaubnisfeld „Breitenbrunn_Indo“ erkundet. Die Teillagerstätten wurden anhand der verfügbaren, umfangreichen Altdaten neu gesichtet, ausgewertet, interpretiert und schließlich neu bewertet. Für eine Teillagerstätte erfolgte die Erkundung auch ganz praktisch mit Großprobennahmen und Schlitzprobennahmen unter Tage. Das untertägig gewonnene Material wurde analysiert, mit den Altdaten verglichen und ein Testbetrieb in einer neu konzipierten Pilotaufbereitungsanlage durchgeführt. Eine Neubewertung der Daten ergab, dass die Teillagerstätten Hämmerlein und Tellerhäuser zum jetzigen Zeitpunkt als wirtschaftlich gewinnbar einzustufen sind. Die Teillagerstätte Antonsthal ist aktuell nicht wirtschaftlich gewinnbar und war deshalb nicht Teil des beantragten Bewilligungsfeldes.

Basierend auf den eben genannten Erkundungsarbeiten hat die Saxore Bergbau GmbH im November 2019 einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach §8 BBergG zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze für das Feld Rittersgrün gestellt. Dieser Antrag wurde im August 2020 bewilligt. Aktuell werden Vorbereitungsarbeiten zum Rahmenbetriebsplan durchgeführt. In der unten stehenden Grafik sind die weiteren Schritte im Genehmigungsprozess dargestellt.

Erlaubnis
Eine bergrechtliche Erlaubnis nach §7 BBergG gibt dem Unternehmer das Recht bergfreie Bodenschätze in einem definierten Erlaubnisfeld aufzusuchen. Sie ist das rechtliche Mittel zur Erkundung von potentiellen Rohstoffvorkommen.
Bewilligung
Die Bewilligung nach §8 BBergG gibt dem Unternehmer das Recht bergfreie Bodenschätze in einem definierten Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu gewinnen. Dazu dürfen die erforderlichen Betriebsanlagen errichtet und betrieben werden.
Scopingtermin
Der Scopingtermin ist ein Gesprächstermin, bei dem der Unternehmer dem Oberbergamt und den beteiligten Trägern öffentlicher Belange das Projekt vorstellt. Anschließend wird der Gegenstand, Umfang und Methode der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgelegt. (Ob eine UVP durchgeführt werden muss, wird auf Grundlage des Screenings, einer UVP-Vorprüfung, entschieden). Meist wird der Regional-Planungsverband beigeladen, um gegebenenfalls Abweichungen von den Zielen der Raumplanung oder Konflikte zu erkennen und ein Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren durchzuführen.
Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren dient der Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung. Es sollen Fehlplanungen vermieden und Planungsabsichten schon in einem frühen Stadium offengelegt werden. Die rechtliche Grundlage bilden in Sachsen die §§15 + 16 des Landesplanungsgesetzes.
Rahmenbetriebsplan
Der Rahmenbetriebsplan gibt einen Überblick über ein künftiges Bergbauprojekt und legt den Rahmen für zukünftige, durch weitere Betriebspläne zu genehmigende Abschnitte. Die praktischen Arbeiten bedürfen aber der Zulassung von Hauptbetriebsplänen, deren Dauer in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten. Ein Rahmenbetriebsplan bietet somit die Möglichkeit, einen größeren zeitlichen Zusammenhang des Projektes darzustellen, sodass die langfristige Entwicklung des Gesamtprojektes vorab beurteilt werden kann. Somit können eventuelle negative Einflüsse auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung und insbesondere der Umwelt frühzeitig erkannt, berücksichtigt bzw. vermieden oder ausgeglichen werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß §3 UVPG umfassen Umweltprüfungen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens, Plans oder Programms auf die Schutzgüter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze und werden nach einheitlichen Grundsätzen sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.